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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Hotel Westfalia“ mit Dependance Ferienhaus „Waidmannsruh“ und Ferienwohnungen Villa „Germania“

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Westfalia, mit der Dependance Waidmannsruh und den Ferienwohnungen Villa Germania (nachfolgend Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
    2. Preise können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung der Leistung mehr als 4 Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
    3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer I.10 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Hotelzimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11.00 Uhr, die Ferienwohnungen bis 10.00 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
    4. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete verbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
    5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
    7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
    8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
    9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Zahlungen können bar bzw. mittels EC-Karte und Maestro-Karte erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weitern und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat, in Höhe von 100% der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig. Bei Reservierungsabschluß für Ferienwohnungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 20% der bestellten Leistung zu fordern.
    10. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
      •  bei Stornierung im Zeitraum bis zum 42.Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum Berechnung einer Stornogebühr in Höhe von EUR 20,00,
      •  bei Stornierung im Zeitraum von 42.- 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10% der bestellten Leistungen,
      •  bei Stornierung im Zeitraum von 30. und 9. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen,
      •  bei Stornierung im Zeitraum vom 8. Kalendertag bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80% der bestellten Leistungen,
      bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistungen nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
    11. Gegenstände und Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels und in den technischen Einrichtungen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen werden. Wertgegenstände wie Schmuck und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3000,00 € begrenzt.
    12. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
    13. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im falle höherer Gewalt uns sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
    14. Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluß des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
    15. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden ­ gleich aus welchem Rechtsgrund ­ nur verpflichtet, soweit
      •  der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht ; oder
      •  das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt; oder
      •  der Schaden auf einen vom Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
      •  der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätte abschließen können; oder
      •  sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.

Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluß oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt Ziff. I.11 dieser AGB.

  1. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.
  3. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bad Doberan. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
  5. Sollten einzelne dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.